Infos Zucht
DNA - BESTIMMUNG (deoxyribonucleic acid)
Mit Stichtag 01.01.2015 wird im Rahmen einer stattfindenden ZTP/Körung KEINE DNA-Speichelprobe mehr abgenommen.
Ab diesem Zeitpunkt ist daher jeder Besitzer eines zur ZTP/Körung antretenden Rottweilers verpflichtet, am Tag der ZTP/Körung die Original-DNA-Auswertung vorzulegen.
Ablauf:
Zur Abnahme einer DNA-Probe sind alle auf der Homepage des Österreichischen Rottweiler Klubs veröffentlichten Tierärzte im Zusammenhang mit der HD-ED-ÜW-Auswertung zulässig.
Das für die Auswertung notwendige Formular DNA.Untersuchungsantrag.pdf ist auszudrucken, vom Rottweiler-Besitzer als auch vom Tierarzt vollständig auszufüllen sowie zu unterfertigen.
Das Formular ist gemeinsam mit der genommenen DNA-Probe vom Tierarzt an folgende Adresse zu senden:
PD Dr. I. Pfeiffer
Genocanin – Universität Kassel – Heinrich-Plett Str. 40
34109 Kassel
Die sodann erstellte Original-Auswertung mit der Bezeichnung DNA-Archivierung wird samt Kostenvorschreibung dem Rottweiler-Besitzer übermittelt. Eine Kopie der Auswertung ergeht an die Zuchtbuchstelle des Österreichischen Rottweilerklubs.
Die von der Auswertungstelle zur Verfügung gestellte Original-Auswertung (DNA-Archivierung) ist am Tage der ZTP/Körung vorzulegen.